Todesurteile gegen 11 Gefangene der Proteste im Dezember 2025 in Isfahan, darunter zwei Frauen

03.09.2026

Der verbrecherische Richter Morteza Barati und Mohammadreza Tavakoli haben in einem sogenannten Revolutionsgericht in Isfahan in einem verbrecherischen Vorgehen zehn Gefangene des Aufstands im sogenannten Fall „Meydān-e Shohadā-ye Isfahan“ zum Tode verurteilt.

Bei den zum Tode verurteilten Gefangenen handelt es sich um: Taraneh Rahimi, Navid Elyasi, Abolfazl Dadgostar, Mehdi Mansouri, Ahmadreza Saeedi, Mehrdad Boeiri, Mohammadmehdi Asadi, Armin Gholami, Parsa Jafari und Mehdi Jafari.

Sechs weitere Angeklagte in diesem Fall wurden zu langen Haftstrafen verurteilt: Romina Rahimi (die Schwester von Taraneh Rahimi) und Milad Boeiri jeweils zu 25 Jahren, Hamed Mehralian zu 15 Jahren sowie Setayesh Saedi, Sajjad Abedi und Ali Boeiri jeweils zu 5 Jahren Haft.

In einem weiteren verbrecherischen Urteil verurteilte die fünfte Kammer des sogenannten Revolutionsgerichts von Isfahan Leila Abolhosseini, eine Mutter von zwei jugendlichen Töchtern, zum Tode. Sie war im Zusammenhang mit den Protesten in Shahin Shahr bei Isfahan festgenommen worden.

Andererseits teilte der Anwalt von Ali-Asghar Peyghambari, der während der Dey-Proteste festgenommen wurde, mit, dass das Todesurteil gegen seinen Mandanten vom Obersten Gericht des Regimes bestätigt worden sei. Der Gefangene wurde kürzlich aus dem Fashafouyeh-Gefängnis (Großraum Teheran) in das Gefängnis von Ghezel Hesar verlegt.

Zeitgleich mit diesen verbrecherischen Urteilen hat sich die Meningitis-Erkrankung, die im Juli 2026 im Dastgerd-Gefängnis in Isfahan ausgebrochen ist, aufgrund der fehlenden medizinischen Versorgung auf katastrophale Weise auf die meisten Abteilungen dieses Gefängnisses ausgebreitet.

Das repressive Regime im Iran versucht, die Zahl der Erkrankten und Todesfälle geheim zu halten.

Ali Hashemi, ein 18-jähriger Gefangener in diesem Gefängnis, erlitt am 20. August 2026 nach einer Injektion in der Gefängnisklinik einen Herzstillstand und starb. Die Gefängnisbehörden haben bis heute keinerlei Erklärung dazu abgegeben.

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